Stop Quagga – Schiffsmelde- und Reinigungspflicht
Melde- und Reinigungspflicht beim Gewässerwechsel von Schiffen gilt ab 23. September 2024
Melde- und Reinigungspflicht gilt für immatrikulierte Schiffe
Die neue Vorschrift richtet sich an Lenkerinnen und Lenker von Schiffen, die in verschiedenen Gewässern eingesetzt werden. Die Pflicht gilt für immatrikulierungspflichtige Schiffe. Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte wird eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen. Die neue Regelung wird mit einer Allgemeinverfügung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes eingeführt und soll zum Jahreswechsel durch einen Erlass des Grossen Rates abgelöst werden. Der Grosse Rat wird darüber in der Wintersession 2024 befinden.
Digitale Meldeplattform für den Kanton Bern und die Zentralschweiz
Der Kanton Bern hat gemeinsam mit den Zentralschweizer Kantonen eine gemeinsame kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform aufgebaut, um die Melde- und Reinigungspflicht umzusetzen und einen wirkungsvollen Vollzug zu gewährleisten. Gewässerwechsel können innerhalb kurzer Zeit gemeldet werden. Die Plattform steht den Halterinnen und Haltern von Berner Schiffen zur Verfügung, aber auch allen Besuchenden auf Berner Gewässern. Es gibt keine Gebühren und keine Bearbeitungszeit.
Autorisierte Betriebe sorgen für fachgerechte Reinigung
Die Schiffe müssen von autorisierten und geschulten Betrieben gereinigt werden. Diese stellen im digitalen System eine Bestätigung aus, und die Antragsstellenden erhalten eine Einwasserungsfreigabe. Bei einer Kontrolle beim Einwassern oder auf dem See kann das Dokument digital oder ausgedruckt vorgezeigt und geprüft werden.
Einmalige Selbstdeklaration für bereits immatrikulierte Schiffe
Alle Schiffshalterinnen und -halter mit einem BE-Kontrollschild werden vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt persönlich über die neue Regelung informiert. Sie erhalten nach einer einmaligen Selbstdeklaration eine Freigabe für das Berner Gewässer, in oder an dem das Schiff stationiert ist, beziehungsweise in dem es zuletzt eingewassert war. Zukünftige Gewässerwechsel müssen gemeldet werden.
- Zur Meldeplattform (Der Link führt auf die Website von Umwelt Zentralschweiz)
- Weiterführende Informationen unter: www.be.ch/schiffsreinigungspflicht