Stop Quagga – Schiffsmelde- und Reinigungspflicht

Quaggamuschel – Einführung Schiffsmelde- und Reinigungspflicht.

Der Kanton Bern will verhindern, dass sich gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel in den bernischen Gewässern weiter ausbreiten. Deshalb bereitet er die Grundlagen für eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe vor: Führerinnen und Führer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen.

Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden. Die Melde- und Reinigungspflicht wird für immatrikulierte Schiffe gelten. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.

Mit diesem Schritt schliesst sich der Kanton Bern den Zentralschweizer Kantonen an, welche bereits im Juli 2023 eine Schiffreinigungspflicht eingeführt haben. Die Umsetzung erfolgt über eine einfache Online-Anwendung für alle Prozessschritte. Der Kanton Bern erarbeitet aktuell die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und bereitet die Einführung der Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe vor. Die neue Regelung kann frühestens im August 2024 eingeführt werden, wenn die Online-Anwendung zur Verfügung steht und zertifizierte Reinigungsstellen bezeichnet sind. In der Zwischenzeit werden die Schiffshalterinnen und -halter dazu aufgerufen, auf einen Gewässerwechsel zu verzichten oder ihr Schiff bei einem Gewässerwechsel gründlich zu reinigen.

Webseite Kanton Bern mit aktuellen Informationen

Die Quagga-Muschel im Genfersee – YouTube